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   BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92   

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BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92 (https://dejure.org/1993,3079)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 13 RJ 21/92 (https://dejure.org/1993,3079)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 (https://dejure.org/1993,3079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs eines Kraftfahrer im Güterverkehr - Einordnung der Tätigkeit als Facharbeiter - Verweisung auf die Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 60/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Berechnungsmaßstab der

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Im übrigen ist aber in einer späteren Entscheidung darauf hingewiesen worden, daß dieser Gedanke die Bedeutung der in der tariflichen Einordnung des Berufs zum Ausdruck kommenden Bewertung des Gesamtbilds aller Anforderungen, Kenntnisse und Fertigkeiten nicht relativiert (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18 S 72).

    Wie das BSG mehrfach entschieden hat, ist jedoch auch in solchen Fällen von dem räumlich und fachlich geltenden Tarifvertrag auszugehen, um eine gleichmäßige Bewertung des beruflichen Status sicherzustellen (s ua BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 18).Das LSG hat ferner festgestellt, daß die Tätigkeit des Klägers "Fahrer im Güterfernverkehr" in Lohngruppe III der Lohntabelle 2 (Fahrpersonal) des genannten Tarifvertrages eingeordnet ist.

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Inwieweit diesen unterschiedlichen Kriterien bei der Bewertung des bisherigen Berufs durch Unterschiede in der Abgrenzung des Verweisungsspektrums Rechnung getragen werden kann oder muß, ist eine andere Frage (ohne Differenzierung allerdings noch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

    Im übrigen ist in Frage zu stellen, ob die Einengung des Verweisungsfeldes in vielen Fällen auftritt, da durch die Orientierung auch der Verweisungstätigkeiten an ihrer tariflichen Einordnung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) zugleich Verweisungsmöglichkeiten eröffnet werden, die keine umfangreiche Ausbildung voraussetzen.

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    In diesem Rahmen hat das BSG tariflichen Regelungen unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung beigemessen: Zum einen der abstrakten - "tarifvertraglichen" - Klassifizierung der Tätigkeit (iS eines verselbständigten Berufsbildes) innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 46, 111, 116, 122, 123, 164), zum anderen der - "tariflichen" - Eingruppierung des Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrages durch den Arbeitgeber (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 168, 169; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung kann insoweit aber durchaus widerlegt werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 77; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 70/78
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Es bedarf stets einer genauen Beschreibung der Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten wenigstens einer Verweisungstätigkeit, die dann mit den Kenntnissen und Fähigkeiten des Klägers abzugleichen sind, sowie einer genauen Prüfung der typischen Arbeitsabläufe und Belastungen, die dann zu dem Restleistungsvermögen des Versicherten in Beziehung zu setzen sind (vgl BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Es bedarf vielmehr einer Präzisierung, welche konkret umschriebene Tätigkeit dem Versicherten noch zugemutet werden kann (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 19 und Nr. 29 S 106).
  • BSG, 22.07.1992 - 13 RJ 21/91

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema"

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Insoweit ist indes darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (s ua Urteil vom 22. Juli 1992 - 13 RJ 21/91 -) die Bewertung einer Tarifgruppe als Facharbeitergruppe nicht dadurch in Frage gestellt wird, daß dort möglicherweise auch Berufe auftauchen, die nur aus qualitätsfremden Erwägungen in dieser Gruppe aufgeführt werden.
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Der Kläger wäre danach als Facharbeiter anzusehen, wenn der in der Lohntabelle 2 für ihn vorgesehene Stundenlohn sowie sonstige evtl zu beachtende Bestimmungen (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 23/92 -) demjenigen entsprächen, der auch für Facharbeiter mit einer Ausbildungszeit von über zwei Jahren vorgesehen ist.
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 11/86

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Schließlich muß das LSG auch prüfen, ob der Arbeitsmarkt für die in Aussicht genommene Verweisungstätigkeit offen ist oder ob es sich im wesentlichen um Schonarbeitsplätze handelt, die nur betriebsintern vergeben werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 137, 139; BSG Urteil vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 11/86 -DAngVers 1988, 426).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, allgemeinkundige Tatsachen zu verwerten, zumindest dann, wenn sie in den Prozeß eingeführt worden sind (BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.1991 - L 2 J 159/90
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 21/92
    Der bei Hofmann (aaO Fußn 34) und in einem anderen Urteil des LSG (Urt v 30. September 1991 - L 2 J 159/90 -) anzutreffende Hinweis, Verantwortung als Merkmal sei eher typisch für Anlernberufe, entbehrt sachlicher Grundlagen, wie allein schon ein Blick in den BAT zeigt.
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Außertarifliche Entlohnung und Einordnung in das Mehrstufenschema

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Verweisbarkeit - Benennung nur einer Tätigkeit

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Der erkennende Senat hat indes in seinem (unveröffentlichten) Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Regelausbildung jedenfalls dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war (s auch Senatsurteile vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 - (nicht veröffentlicht) und vom 17. Juni 1993 (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32)).

    Denn diese und andere Nachteile des "Tarifmodells" treten weit hinter den Schwierigkeiten zurück, die sich in bezug auf Praktikabilität und die Gefahr von Fehleinschätzungen ergeben, wenn versucht wird, die Bewertung des Gesamtbildes einer Tätigkeit allein aus der Sicht der Verwaltung bzw des Gerichts vorzunehmen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - (nicht veröffentlicht)).

    Insbesondere handelt es sich bei den vom LSG herausgestellten hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt nicht um qualitätsfremde Kriterien, die bei der Bestimmung der Wertigkeit außer Betracht zu bleiben hätten (vgl Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - (nicht veröffentlicht)).

  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 52/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsbegründung - Rüge formellen und

    Obwohl er weder über einen anderweitigen Berufsabschluss verfüge noch als Berufskraftfahrer eine Prüfung abgelegt habe, sei im Anschluss an das Senatsurteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13 sowie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -, veröffentlicht in JURIS, der Berufsschutz eines Facharbeiters zu gewähren, denn der Kläger sei nach dem für ihn maßgeblichen Tarifvertrag in die Gruppe der Facharbeiter und gelernten Handwerker mit einer regelmäßigen Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren eingestuft und danach auch tatsächlich vom Arbeitgeber eingruppiert und bezahlt worden.

    Das LSG hat hierzu zwei Urteile zitiert (des erkennenden Senats vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - BSGE 86, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13 und BSG Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - veröffentlicht in JURIS; vgl aber auch BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - veröffentlicht in JURIS und zusammenfassend BSG Urteil vom 25. Juli 2001 - B 8 KN 14/00 R - veröffentlicht in JURIS) und die Revision ausdrücklich wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Das BSG hat hierzu entschieden (vgl ua BSGE 70, 56; Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92), daß dem Tarifvertrag unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung beizumessen ist: Zum einen der abstrakten - "tarifvertraglichen" - Klassifizierung einer Tätigkeit (im Sinne eines verselbständigten Berufsbildes) innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrags,.
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Aber auch dann, wenn man die Berufsausbildung von zwei Jahren als Grundlage für eine Facharbeitertätigkeit ausreichen lassen wollte (ähnlich der Ausbildung eines Berufskraftfahrers bei entsprechender Eingruppierung einer nachfolgenden Tätigkeit in eine Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages - Senatsurteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - veröffentlicht bei Juris), hätte der Kläger durch seinen anschließenden Berufsweg einen Schutz als Facharbeiter nicht erlangt.
  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. August 1993 (- 13 RJ 21/92 -) im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Ausbildung dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war.

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Kraftfahrer, auch wenn sie eine Berufskraftfahrerprüfung abgelegt haben, nicht ohne weiteres als Facharbeiter anzusehen sind (s ua Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 -).

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Entgegen der Ansicht des 13. Senats in seinen Urteilen vom 25. August 1993 und vom 27. Februar 1997 (13 RJ 21/92 und 13 RJ 5/96 - beide nicht veröffentlicht) handelt es sich auch bei den "hohen Anforderungen an Verantwortung und Sorgfalt" nicht um tatsächliche Feststellungen iS des § 163 SGG bezogen auf "besondere Anforderungen" der Beschäftigung des Klägers, welche allein einer Bindungswirkung für das Revisionsgericht fähig sind.
  • BSG, 29.07.2019 - B 13 R 250/18 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Zum Beispiel hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 25.8.1993 (13 RJ 21/92 - Juris) im Einzelnen dargelegt, dass ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Ausbildung dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Der erkennende Senat hat allerdings in seinem (unveröffentlichten) Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Ausbildung dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war.
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld -

    Der nach dem Kriterium der Ausbildungsdauer als Angelernter zu bezeichnende Arbeitnehmer wird dadurch gleichwohl nicht zum Facharbeiter, sondern diesem lediglich für die Frage der Zumutbarkeit eines Verweisungsberufes gleichgestellt (BSGE 68, 277, 280 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87; Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, unveröffentlicht; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 -, unveröffentlicht; Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 und 13 RJ 21/92 -, unveröffentlicht).
  • LSG Bayern, 04.09.2002 - L 6 RJ 540/99

    Voraussetzungen der Leistung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

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  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2013 - L 4 R 1965/12
  • LSG Sachsen, 18.06.2001 - L 4 RJ 82/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit ; Feststellung

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2013 - L 4 R 1479/11
  • LSG Bayern, 26.07.2005 - L 5 R 588/04

    Folgen einer Versäumung der Klagefrist; Wertung eines Antrags auf Fortführung des

  • LSG Sachsen, 23.03.2004 - L 5 RJ 169/03

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Bisheriger Beruf des

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 R 1929/12
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 4 R 2801/08
  • LSG Bayern, 23.10.2007 - L 6 R 26/06

    Erwerbsminderungsrente bei Vorliegen von Lücken im Versicherungsverlauf

  • LSG Hamburg, 07.07.2004 - L 1 RJ 13/03

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 3/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit

  • LSG Bayern, 17.08.1999 - L 5 RJ 518/96

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - L 12 R 53/18
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